Logopädie im Bärenkeller 
 

Patienteninformation

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung?

Eine logopädische Verordnung muss von einem Arzt (z.B. Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Pädaudiologe, Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt,...) ausgestellt werden. Sie darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein.

Wie oft findet die Therapie statt?

Die Verordnungsmenge wird vom Arzt festgelegt. Zumeist finden ein bis zwei Therapie pro Woche statt. Vom verordnenden Arzt werden oftmals 10 Therapieeinheiten verschrieben. Reicht dies nicht aus, kann eine Folgeverordnung beantragt werden.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Eine Therapieeinheit dauert meistens 45 Minuten, in manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten.

Wer übernimmt die Kosten für die logopädische Therapie?

  • Die Kosten für die logopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen übernommen.

  • Erwachsene (ab 18 Jahren), die gesetzlich versichert sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10% der Behandlungskosten und einer Rezeptgebühr von 10 € zusammen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte den Befreiungsschein mit. Infos finden Sie z.B. bei der AOK oder ihrer Krankenkasse.

  • Kinder müssen keine Zuzahlung leisten!

Wie vereinbare ich einen Termin?

Zur Terminvereinbarung rufen Sie in der Praxis an Tel.: 0821/ 244 163 28.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der Therapieeinheiten nicht ans Telefon gehen können. Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie umgehend zurück.

Eine Terminvereinbarung per Email ist ebenfalls möglich: info@logopaedie-baerenkeller.de

Was muss ich beim ersten Termin mitbringen?

  • eine gültige logopädische Verordnung, die nicht älter als 28 Tage ist

  • Berichte von bisherigen Therapien oder Krankenhaus-/Rehaaufenthalten

  • Hausschuhe oder dicke Socken für Ihr Kind

Bis wann muss ich einen Termin absagen, wenn ich mal nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann?

Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht abgesagte oder versäumte Termine können Ihnen privat in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Krankheit geben Sie bitte unverzüglich Bescheid, dass Sie nicht kommen können.

Wann ist ein Hausbesuch möglich?

Wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist, verordnet Ihnen Ihr Arzt einen Hausbesuch. In diesem Fall führen wir die Therapie bei Ihnen zu Hause durch.

 

Logopädie im Bärenkeller 3
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Therapie 2
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